Nicaragua verklagt Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord

Daniel Ortega regiert Nicaragua diktatorisch.© YAMIL LAGEPOOL_AFP

Gegen Israel wird neben den konventionellen Angriffen vor Ort und besonders von autoritären Drittwelt-Unrechtregimen linker Couleur auch ein juristischer Krieg geführt, der sogar gegen Staaten gerichtet ist, die Israel bei seinem Kampf gegen Mord, Terror und Vernichtung partiell unterstützen. Nachdem ausgerechnet der anti-weiße Apartheidstaat Südafrika Israel wegen „Völkermord“ angeklagt hatte, wird nun vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag die Klage des links-autokratischen, vom sozialistischen Ortega-Klan geführten und gebeutelten Nicaraguas gegen Deutschland wegen angeblicher Beihilfe zum „Völkermord“ verhandelt. Was Südafrika und Nicaragua eint, ist der linke Hass gegen den jüdischen Staat sowie die Unterstützung und die Sympathie sowie die enge Verbindung zum islamischen Terrorismus. Allerdings besteht nach derzeitigem Kenntnisstand die Aussicht, dass die Vernunft und der Anstand siegen und Nicaragua mit seinem perfiden Anliegen nicht durchkommt. (JR)

Von Sandro Serafin

Angeblich trägt Deutschland als wichtigster Unterstützer eine Mitschuld am „Völkermord“ im Gazastreifen. Der Kläger Nicaragua hat zusammen mit Südafrika alte Verbindungen zum „palästinensischen“ Terror. Beide Länder treibt Israelhass – und das Bündnis mit antiwestlichen Allianzen – an.

Als „lawfare“ bezeichnen Beobachter den Versuch von Staaten, internationale Gerichte zu politischen Zwecken zu nutzen, um einen Feind auf diesem Umweg zu besiegen. Gerade im Kontext des israelisch-„palästinensischen“ Konflikts werden der Internationale Gerichtshof (IGH) und der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag immer wieder zur „Kriegsführung per Recht“ gegen Israel missbraucht – mit Erfolg, wie zwei Verfahren zeigen, die derzeit beim IGH anhängig sind.

 

Südafrika und Nicaragua – Brüder im Geiste

Bereits im Dezember reichte Südafrika beim Gerichtshof Klage gegen Israel ein. Der Vorwurf: Israels Kriegsführung im Gazastreifen seit dem Hamas-Überfall am 7. Oktober komme einem „Völkermord“ gleich. Ende Januar fällte der IGH dazu ein erstes Eilurteil und schloss darin die Möglichkeit, dass es im Gazastreifen einen „Völkermord“ geben könnte, zumindest nicht aus.

Anfang März folgte dann eine Klage Nicaraguas, nicht gegen Israel selbst, aber gegen einen der wichtigsten Unterstützer: die Bundesrepublik Deutschland. Der Hauptvorwurf hier: Deutschland trage zum angeblichen „Völkermord“ im Gazastreifen bei, etwa durch Waffenlieferungen. Nicaragua verlangt, dass Berlin per Eilentscheidung zum Stopp der Lieferungen und auch zur Wiederaufnahme der Zahlungen an das UN-Hilfswerk für Palästinaflüchtlinge (UNRWA) im Gazastreifen angewiesen wird.

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